Organisatorischer Brandschutz
Ihr Fahrplan für geordneten Brandschutz im Betrieb
Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb
Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber von Anlagen oder Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen. Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich.
Der Brandschutzbeauftragte soll dem Arbeitgeber als zentraler Partner für Brandschutzrelevante Themen zur Seite stehen. Die Aufgaben und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten sind durch die Vorgaben der DGUV (Information 205-003) festgelegt. Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten oder haben ein Anliegen, dass in den Bereich des Brandschutzbeauftragten fällt? Als Dienstleistung stellen wir für Sie den Brandschutzbeauftragten nach Ihren speziellen Bedürfnissen.

Flucht- und Rettungspläneerstellung
Orientierung im Notfall
Ein effektiver Fluchtplan ist ein zentrales Element der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Er stellt grafisch die Flucht- und Rettungswege innerhalb eines Gebäudes dar und ergänzt diese um wichtige Informationen zu Erste-Hilfe-Stationen, Brandmeldern und Löschmitteln.
Neben der Übersicht über die baulichen Gegebenheiten enthalten Fluchtpläne auch schriftliche Hinweise für das Verhalten im Notfall. Ziel ist es, im Ernstfall eine schnelle, geordnete Evakuierung zu ermöglichen.
Damit solche Pläne nicht nur formal korrekt, sondern auch praxisnah und verständlich sind, sollten sie von geschultem Fachpersonal erstellt werden. Nur so ist sichergestellt, dass sie den geltenden Normen entsprechen und auf die tatsächlichen Bedingungen vor Ort abgestimmt sind.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung und regelmäßige Prüfung Ihrer Flucht- und Rettungspläne – normgerecht, übersichtlich und individuell angepasst an Ihr Gebäude.
Feuerlöscherübungen und -schulungen
Feuerlöscherübungen bieten wir sowohl kombiniert aus praktischem und theoretischem Teil, als auch unabhängig voneinander an.
Ausbildung Brandschutzhelfer
In der Regel müssen 5% der Beschäftigten eines Betriebes als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (ASR A2.2).
Die Ausbildung in diesem Bereich führt unser Herr Zimmermann in seiner Funktion als Brandschutzbeauftragter durch.
Der theoretische Teil beinhaltet die Unterweisung anhand einer Power-Point-Presentation, sowie die Unterweisung in die Handhabung von Feuerlöschgeräten und die Beantwortung von Fragen der Teilnehmer.
Die Unterweisung für den praktischen Teil erfolgt mittels eines speziellen Firetrainers. Hierbei können die verschiedenen Wirkungsweisen von Löschmitteln dargestellt werden.

