Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb

 

Brandschutzbeauftragter

Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber von Anlagen oder Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen.

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich.

Der Brandschutzbeauftragte soll dem Arbeitgeber als zentraler Partner für Brandschutzrelevante Themen zur Seite stehen.

Die Aufgaben und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten sind durch die Vorgaben der DGUV (Information 205-003) festgelegt.

Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten oder haben ein Anliegen, dass in den Bereich des Brandschutzbeauftragten fällt?

Als Dienstleistung stellen wir für Sie den Brandschutzbeauftragten nach Ihren speziellen Bedürfnissen.